Maximum vitium antiquae subtilitatis praesenti lege corrigimus, quae putavit alia esse iura observanda in successione parentum, si ex testamento veniant, in masculis et in feminis, cum ab intestato simile ius utrique sexui servaverunt, et aliis verbis exheredari debere filium sanxerunt, aliis filiam, et inter nepotes exheredandos alia iura civilia, alia praetoris introduxerunt.
von maxime.p am 30.09.2016
Mit diesem Gesetz beheben wir einen gravierenden Mangel im alten Rechtssystem, das unterschiedliche Regelungen für Männer und Frauen bei der Erbfolge durch Testament vorsah, obwohl die gesetzliche Erbfolge beide Geschlechter gleichbehandelte. Das Gesetz erforderte unterschiedliche formelle Worte, um Söhne und Töchter zu enterben, und schuf separate Regelungen im zivil- und präatorischen Recht für die Enterbung von Enkelkindern.
von kai933 am 04.10.2020
Wir korrigieren den größten Mangel der antiken rechtlichen Präzision durch das gegenwärtige Gesetz, welches unterschiedliche Rechtsvorschriften für die Erbfolge der Eltern annahm, wenn diese aus Testament stammten, bei Männern und Frauen, während sie bei intestater Erbfolge gleiches Recht für beide Geschlechter bewahrten, und festlegten, dass ein Sohn mit bestimmten Worten enterbt werden müsse, eine Tochter mit anderen Worten, und unter Enkelkindern führten sie bestimmte zivilrechtliche Vorschriften und andere präatorische Gesetze für die Enterbung ein.