Non tamen ita impii heredes existant, ut liberalitatem testatoris servilis laboris debita remuneratione defraudare conentur et non derelictum, licet adhuc servis constitutis, donent.
von johan.o am 19.10.2016
Mögen jedoch die Erben nicht so gottlos sein, dass sie die Großzügigkeit des Erblassers durch angemessene Vergütung für Sklavenarbeit zu betrügen versuchen und etwas verschenken, was nicht vermacht wurde, selbst wenn es sich um noch als Sklaven Geltende handelt.
von karlotta.f am 26.11.2014
Die Erben sollten nicht so unredlich sein, die Großzügigkeit des Erblassers zu untergraben, indem sie versuchen, den Sklaven die ihnen zustehende Vergütung für ihre Arbeit zu verweigern, nur weil diese zum Zeitpunkt der Verfügung noch versklavt waren.