Illo videlicet observando, ut, si legatum vel fideicommissum eis sine libertate relinquatur, maneant in servitute.
von anna.lena917 am 28.01.2016
Dabei wird ausdrücklich festgehalten, dass, falls ihnen ein Vermächtnis oder Treuhandvermächtnis ohne Freiheit hinterlassen wird, sie in Unfreiheit verbleiben sollen.
von jana.s am 19.03.2014
Es muss eindeutig verstanden werden, dass sie, wenn ihnen ein Erbe oder Treuhandvermögen ohne Gewährung der Freiheit überlassen wird, in Unfreiheit verbleiben müssen.