Licet liberi matribus ab intestato ita demum per se heredes existant, si fari possint, tamen matres liberis, etiamsi infantes naturae concesserint, posse succedere nulla dubitatio est.
von felix.d am 25.04.2024
Während Kinder nur dann ohne Testament von ihren Müttern erben können, wenn sie sprechen können, besteht kein Zweifel, dass Mütter von ihren Kindern auch dann erben können, wenn diese als Säuglinge verstorben sind.
von oemer8853 am 13.06.2022
Obwohl Kinder den Müttern bei Intestaterbfolge nur dann von selbst zu Erben werden, wenn sie sprechen können, besteht dennoch kein Zweifel, dass Mütter den Kindern auch dann folgen können, wenn diese als Säuglinge der Natur erlegen sind.