Quod tantum in futuris, non etiam praeteritis negotiis servari decernimus.
von janick919 am 03.01.2015
Wir beschließen hiermit, dass diese Regelung ausschließlich für zukünftige Fälle gelten soll, nicht jedoch für vergangene.
von mourice937 am 15.06.2019
Was wir hiermit anordnen, soll nur für zukünftige, nicht aber für vergangene Angelegenheiten gelten.