Hoc obtinente non solum in futuris negotiis, sed etiam in iudiciis pendentibus.
von matteo.m am 19.09.2016
Dies gilt nicht nur für zukünftige Fälle, sondern auch für anhängige Rechtsverfahren.
von nino.827 am 04.09.2014
Diese Wirkung gilt nicht nru für zukünftige Angelegenheiten, sondern auch für anhängige Gerichtsverfahren.