Nam si necessitas fuerit in redemptione captivorum, tunc et venditionem praefatarum rerum divinarum et hypothecam et pignorationem fieri concedimus, cum non absurdum est animas hominum quibuscumque causis vel vestimentis praeferri:
von greta.9813 am 10.08.2013
Denn wenn es notwendig ist, Gefangene zu befreien, erlauben wir den Verkauf, die Verpfändung und Beleihung dieser heiligen Gegenstände, da es vollkommen sinnvoll ist, Menschenleben über jegliche materiellen Besitztümer oder Kleidung zu stellen:
von christian.t am 14.11.2015
Denn wenn es eine Notwendigkeit bei der Auslösung von Gefangenen gäbe, dann gestehen wir sowohl den Verkauf der vorerwähnten göttlichen Dinge als auch Hypothek und Verpfändung zu, da es nicht absurd ist, dass die Seelen der Menschen allem vorgezogen werden, was immer für Ursachen oder Gewänder es geben mag: