De instrumentis autem ablatis in rem actione tenentem convenire potes.
von filip967 am 23.06.2013
Bei weggenommenen Instrumenten kannst du den Besitzer mit einer Sachenrechtklage belangen.
von katharina855 am 13.07.2014
Du kannst die Person, die deine gestohlenen Werkzeuge besitzt, durch eine Eigentumsklage verklagen.