Eos, qui a servo furtim ablata scientes susceperint, non tantum de susceptis convenire, sed etiam poenali furti actione potes.
von marina.973 am 02.07.2019
Diejenigen, die wissentlich heimlich von einem Diener gestohlene Sachen erhalten haben, können nicht nur wegen der erhaltenen Sachen verklagt werden, sondern auch mit einer strafrechtlichen Klage wegen Diebstahls.
von kevin.z am 09.04.2018
Man kann nicht nur diejenigen, die wissentlich Diebesgut von einem Sklaven erhalten haben, für die erhaltenen Gegenstände verklagen, sondern auch strafrechtlich wegen Diebstahls verfolgen.