Furti actione minime teneri successores ignorare non debueras.
von leon958 am 25.06.2024
Du hättest wissen müssen, dass Erben nicht für Diebstahl haftbar gemacht werden können.
von leyla.v am 22.07.2016
Du hättest nicht unwissend sein sollen, dass Rechtsnachfolger durch eine Diebstahlshandlung keinesfalls gebunden sind.