Eunuchis liceat facere testamentum, componere postremas exemplo omnium voluntates, conscribere codicillos salva testamentorum observantia.
von jonna.z am 19.10.2018
Es sei Eunuchen gestattet, ein Testament zu errichten, nach dem Beispiel aller letzte Verfügungen zu verfassen, Kodizille unter Wahrung der Beachtung von Testamenten niederzuschreiben.
von anna.lena.u am 01.10.2018
Eunuchen ist es erlaubt, Testamente zu errichten, ihre letzten Verfügungen wie alle anderen zu verfassen und Kodizille unter Beachtung der üblichen Testamentsregeln zu verfassen.