Si quis imperatorem forte heredem instituerit, habeat mutandi iudicii facultatem, et quemcumque voluerit secundum leges in testamento suo heredem scribendi.
von jasmin.9877 am 19.08.2023
Sollte jemand den Imperator zufällig zum Erben eingesetzt haben, so soll er die Befugnis haben, sein Urteil zu ändern und denjenigen, den er wünscht, gemäß den Gesetzen in seinem Testament als Erben einzusetzen.
von pauline.979 am 03.07.2020
Sollte jemand den Kaiser zufällig als Erben einsetzen, sollte er das Recht haben, seine Entscheidung zu ändern und im Testament jeden anderen gesetzlich qualifizierten Erben zu bestimmen.