Potest etiam in testamento quis heredem suum damnare, ne altius aedes tollat, ne luminibus aedium vicini officiat:
von konrad9967 am 21.08.2022
In seinem Testament kann jemand seinen Erben auch verpflichten, nicht höher zu bauen oder den Lichteinfall des Nachbargrundstücks zu beeinträchtigen.
von anabell973 am 19.05.2014
Jemand kann in seinem Testament seinen Erben auch verdammen, dass er keine Gebäude höher errichtet, dass er nicht das Licht des Nachbargebäudes behindert