Eiusdem generis est actio de iure praediorum urbanorum, veluti si agat, ius sibi esse altius aedes suas tollendi prospiciendive vel proiciendi aliquid vel immittendi in vicini aedes.
von omar.a am 02.08.2022
Von derselben Art ist eine Rechtshandlung betreffend das Recht an städtischen Grundstücken, wie etwa wenn jemand für sich das Recht beansprucht, sein Gebäude höher zu errichten oder einen Ausblick zu haben oder etwas zu projizieren oder etwas in das Gebäude des Nachbarn einzuleiten.
von adrian.937 am 16.12.2013
Es gibt eine ähnliche Art rechtlicher Handlung bezüglich städtischer Eigentumsrechte, wie zum Beispiel wenn jemand behauptet, das Recht zu haben, sein Haus höher zu bauen, eine Aussicht zu erhalten, etwas von seinem Gebäude zu erweitern oder etwas in das Grundstück des Nachbarn einzufügen.