Carbonianum edictum sub personis legitimis indubitato matrimonio, custodito partu et probata legitima successione defertur, scilicet ut in possessione novus heres constitutus usque ad pubertatis annos sine inquietudine rebus utatur interdum alienis.
von kristina.912 am 28.11.2015
Das Carbonianum edictum wird unter rechtmäßigen Personen gewährt, mit einer unzweifelhaften Ehe, mit einem geschützten Geburt und mit nachgewiesener rechtmäßiger Nachfolge, und zwar derart, dass der neue Erbe, in Besitz gesetzt, Dinge, die anderen gehören, bis zu den Jahren der Pubertät ohne Störung nutzen kann.
von hendrik908 am 01.05.2024
Das Carbonische Edikt findet Anwendung, wenn legitime Parteien, eine gültige Ehe, eine geschützte Geburt und ein rechtmäßig bewiesenes Erbe vorliegen, wodurch der neue Erbe das geerbte Eigentum bis zum Erreichen der Pubertät ungestört nutzen kann.