Cum igitur praetor filium emancipatum, licet subtili iure capite fuerat deminutus, attamen in patris successione sine ulla deminutione vocare manifestissimus est, non eodem autem iure ad fratrum suorum successionem ab eo vocabatur, sed nec filii eius iure legitimo suis patruis succedebant, necessarium duximus hoc primum corrigere et legem anastasianam iusto incremento perfectam ostendere, ut emancipatus filius et filia non solum in paternis bonis ad suorum similitudinem succedant, sed etiam in fratrum vel sororum suarum successione, sive omnes emancipati sint sive permixti sui cum emancipatis, aequo iure invicem sibi succedant et non secundum legem anastasianam parte aliqua deminuta.
von konrat.d am 12.02.2015
Da es offensichtlich ist, dass der Prätor einen emanzipierter Sohn aufruft, von seinem Vater zu erben, ohne Minderung seiner Rechte (obwohl er technisch gesehen seinen Rechtsstatus verloren hatte), aber ihm nicht die gleichen Erbrechte gegenüber seinen Brüdern gewährte und seine Kinder nicht rechtmäßig von ihren Onkeln mütterlicherseits erben konnten, haben wir es für notwendig erachtet, dies zunächst zu korrigieren und das anastasianische Gesetz mit einer angemessenen Ergänzung zu verbessern. Auf diese Weise werden emanzipierte Söhne und Töchter nicht nur das Vermögen ihrer Eltern wie nicht emanzipierte Kinder erben, sondern auch von ihren Brüdern und Schwestern erben, unabhängig davon, ob alle Geschwister emanzipiert sind oder es eine Mischung aus emanzipiertem und nicht emanzipiertem gibt, wobei alle gleichermaßen voneinander erben und nicht mit einer Reduktion wie im anastasianischen Gesetz.
von chiara.k am 12.08.2013
Wenn daher der Prätor den emanzipierter Sohn, obwohl er nach subtiler Rechtsauslegung im Status gemindert war, dennoch ohne jede Minderung zum väterlichen Erbe zu rufen offensichtlich war, jedoch nicht nach demselben Recht zum Erbe seiner Brüder von ihm gerufen wurde, und nicht einmal seine Söhne nach legitimer Rechtsprechung zu ihren väterlichen Onkeln gelangten, haben wir es für notwendig erachtet, dies zunächst zu korrigieren und das anastasianische Gesetz mit gerechter Erweiterung zu vervollkommnen, so dass der emanzipierte Sohn und die emanzipierte Tochter nicht nur in väterlichen Gütern nach Art ihrer eigenen Nachkommen erfolgen, sondern auch im Erbe der Brüder oder Schwestern, sei es, dass alle emanzipiert sind oder vermischt mit eigenen Nachkommen, mit gleichem Recht gegenseitig voneinander erben und nicht nach anastasianischem Gesetz in irgendeinem Teil geschmälert.