Quae omnia testatoris voluntas in ipsius solius persona intellegitur conclusisse, cui et suam munificentiam relinquebat.
von finnja.x am 28.06.2013
Alles, was der Wille des Erblassers als in der Person desjenigen allein beschränkt verstand, dem er auch seine Großzügigkeit hinterließ.
von yanis.y am 03.10.2022
Die Absicht des Erblassers wurde dahingehend verstanden, dass er all diese Dinge ausschließlich dieser einen Person zugedacht hatte, der er auch seine großzügige Zuwendung hinterließ.