Verum adversus futuram calumniam et ut, si quid ei debetis, cursus eius inhibeatur usurarum, denuntiationibus frequenter interpositis ad iudicium eum provocate ac, si rem dissimulatione proferat, actis apud praesidem provinciae factis voluntatis vestrae rationem declarate:
von amara.932 am 03.05.2016
Um sich gegen zukünftige falsche Anschuldigungen zu schützen und um zu verhindern, dass Zinsen auf eine mögliche Schuld auflaufen, stellen Sie ihm wiederholt formelle Vorladungen zum Gerichtsverfahren zu. Sollte er versuchen, die Angelegenheit zu verzögern, sorgen Sie dafür, dass Ihre Absichten beim Provinzgouverneur offiziell protokolliert werden.
von maja.941 am 27.03.2024
Jedoch gegen künftige Verleumdung und damit, falls Ihnen etwas geschuldet wird, der Zinszahlungslauf gehemmt werden kann, laden Sie ihn nach wiederholten Zustellungen zum Gerichtsverfahren vor und erklären Sie, falls er die Angelegenheit durch Verschleierung verzögert, mit Akten vor dem Provinzpräsidenten die Begründung Ihres Willens.