Quod plerumque postulatur, ut arbitrio praetoris alimenta pro modo facultatum pupillis vel iuvenibus constituantur, pro officio suo hi qui aliena negotia gerunt, ne apud iudicem controversiam habeant, faciunt.
von luzi8925 am 14.11.2016
Was am häufigsten gefordert wird, dass nach Entscheidung des Prätors Unterhalt nach dem Maß der Möglichkeiten für Schüler oder Jugendliche festgelegt wird, tun diejenigen, die Angelegenheiten anderer verwalten, gemäß ihrer Pflicht, damit sie keine Auseinandersetzung vor Gericht haben.
von lucie954 am 06.08.2013
Diejenigen, die die Angelegenheiten anderer verwalten, legen typischerweise Unterhaltszahlungen für Kinder und Jugendliche fest, basierend auf deren verfügbaren Mitteln und nach Bestimmung des Richters. Sie tun dies im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten, um Gerichtsstreitigkeiten zu vermeiden.