Damus igitur eis cum summa fiducia res pupillorum vel adultorum gubernare, scituris, quod lex nostra eis sua iura immutilata reservat nihil ex huiusmodi auctoritate vel consensu praeiudicii subituris.
von mira.k am 24.05.2014
Wir vertrauen ihnen daher mit vollstem Vertrauen an, die Angelegenheiten von Minderjährigen und Erwachsenen zu verwalten, in dem Verständnis, dass unser Gesetz ihre Rechte unverändert wahrt und sie durch die Ausübung dieser Befugnis oder die Erteilung dieser Zustimmung keinen Nachteil erleiden werden.
von lou901 am 10.01.2015
Wir übertragen ihnen daher mit höchstem Vertrauen die Angelegenheiten von Unmündigen oder Erwachsenen zur Verwaltung, wobei sie wissen werden, dass unser Gesetz ihnen ihre Rechte ungeschmälert bewahrt und sie keinerlei Nachteil aus einer solchen Autorität oder Zustimmung erleiden werden.