Et multae aliae insuper species oriuntur, ex quibus verendum est tutori vel curatori circa suas res praeiudicium, puta in hypothecis et aliis variis casibus.
von jessica.877 am 14.03.2017
Und es entstehen viele weitere Fälle, bei denen für den Vormund oder Verwalter hinsichtlich ihrer Angelegenheiten ein Nachteil zu befürchten ist, wie beispielsweise bei Hypotheken und anderen verschiedenen Rechtslagen.
von karina.933 am 08.09.2015
Darüber hinaus können viele andere Situationen entstehen, die Vormündern oder Betreuern in ihren eigenen Angelegenheiten Schaden zufügen können, wie beispielsweise bei Hypotheken und verschiedenen anderen Angelegenheiten.