Et haec non solum eis accedere censemus a substantia avi paterni naturalis, sed etiam proavi vel eius cognationis, si quid saltem huiusmodi vocabuli in tam degeneres homines extendere maluerint.
von viktor.842 am 01.06.2021
Und wir sind der Ansicht, dass diesen Rechte nicht nur aus dem Nachlass des natürlichen väterlichen Großvaters zukommen sollten, sondern auch vom Urgroßvater oder dessen Verwandten, sollten sie gewillt sein, solche Bestimmungen auf derart unwürdige Personen auszudehnen.
von tyler9961 am 01.11.2019
Und diese Dinge erachten wir als ihnen nicht nur aus der Abstammung des natürlichen väterlichen Großvaters zufallend, sondern auch des Urgroßvaters oder seiner Verwandtschaft, wenn sie denn überhaupt gewillt wären, einen solchen Begriff auf derart entartete Menschen auszudehnen.