Iura etenim ab intestato in avi successionem nemini eorum penitus aperimus.
von anabell.c am 30.10.2015
Wir gewähren keinem von ihnen Erbrechte von Todes wegen in Bezug auf den Nachlass des Großvaters.
von aaron.c am 27.06.2013
Die Rechte aus der Intestaterbfolge in die Erbfolge des Großvaters eröffnen wir keinem von ihnen vollständig.