Et generaliter definimus et, quod super huiusmodi casibus variabatur, definitione certa concludimus, ut semper in huiusmodi quaestionibus, in quibus de statu liberorum est dubitatio, non conceptionis, sed partus tempus inspiciatur:
von emily.q am 23.02.2019
Wir legen hiermit eine allgemeine Regel fest und beseitigen die in solchen Fällen bestehende Unsicherheit durch eine klare Entscheidung: Bei Fragen zum Rechtsstatus von Kindern soll stets der Zeitpunkt der Geburt und nicht der Zeitpunkt der Empfängnis berücksichtigt werden:
von nikita.f am 11.12.2021
Und allgemein definieren wir und schließen mit einer gewissen Definition, was in solchen Fällen variierte, dass in derartigen Fragen, in denen Zweifel über den Status der Kinder bestehen, stets nicht der Zeitpunkt der Empfängnis, sondern der Zeitpunkt der Geburt betrachtet werden soll: