Quod veteres quidem sat abundeque variaverunt, nos autem certa divisione concludimus, ut, si huiusmodi quidem fuerit donatio, ut intra vitam personarum stetur vel dantis vel accipientis, multae intellegantur donationes et liberae monumentorum observatione.
von aylin.j am 21.05.2019
Welches die Alten zwar hinreichend und reichlich variierten, wir jedoch mit einer bestimmten Einteilung abschließen, so dass, wenn eine Schenkung derart wäre, dass sie innerhalb der Lebenszeit der gebenden oder empfangenden Personen verbleibt, viele Schenkungen als von der Beachtung formeller Aufzeichnungen befreit verstanden werden können.
von yanis.9921 am 04.09.2023
Während die Alten diese Angelegenheit auf vielfältige Weise behandelten, sind wir zu einem klaren Schluss gelangt: Wenn eine Schenkung ausschließlich während der Lebenszeit des Schenkenden oder Empfängers wirksam sein soll, können diese als mehrere getrennte Schenkungen betrachtet werden und bedürfen keiner formellen Dokumentation.