Legem anastasii divinae recordationis, quae super naturalibus filiis emissa est, in his valere tantum casibus concedimus, qui nunc usque subsecuti sunt pro eiusdem legis tenore in matrimoniis tunc constantibus vel postea contractis, ita tamen, ut non aliunde progenitis subvenisse credatur quam non ex nefario nec incesto coniugio.
von klara.l am 21.06.2015
Wir erklären, dass das Gesetz des Anastasius (in ehrender Erinnerung) bezüglich unehelicher Kinder nur für Fälle gilt, die bis heute nach den Bestimmungen des Gesetzes in Ehen entstanden sind, die zu jener Zeit bestanden oder danach geschlossen wurden. Dies gilt jedoch nur für Kinder aus Beziehungen, die weder verboten noch inzestuös waren.
von flora.g am 15.01.2018
Das Gesetz des Anastasius, göttlichen Andenkens, das bezüglich natürlicher Kinder erlassen wurde, gewähren wir nur in jenen Fällen als gültig, die bisher gemäß dem Inhalt eben dieses Gesetzes in damals bestehenden oder später geschlossenen Ehen befolgt wurden, und zwar derart, dass nicht geglaubt werden kann, es habe denjenigen geholfen, die anderweitig als aus einer nicht verwerflichen und nicht inzestuösen Verbindung gezeugt wurden.