Quod si alterutram regalium civitatum patriam sortiatur, sit ei liberum susceptam ex inaequali coniugio subolem cuiuscumque civitatis decurionibus immiscere, dummodo civitas quae eligitur totius provinciae teneat principatum.
von mattheo866 am 04.01.2015
Falls er jedoch eine der königlichen Städte als Heimat erhält, soll es ihm freigestellt sein, Nachkommen aus ungleicher Ehe mit den Dekurionen der jeweiligen Stadt zu vermischen, vorausgesetzt, die gewählte Stadt hält die Vorherrschaft in der gesamten Provinz.
von fabian.849 am 30.04.2022
Wenn er seinen Wohnsitz in einer der beiden Kaiserstädte nimmt, steht es ihm frei, seine Kinder aus einer Ehe unterschiedlichen rechtlichen Status in den Stadtrat einer beliebigen Stadt aufzunehmen, vorausgesetzt, die gewählte Stadt ist die Hauptstadt der gesamten Provinz.