Super plagis etiam, prout dictum est, illatis ab alterutro commovendis easdem probationes ( quoniam non facile quae domi geruntur per alienos poterunt confiteri) volumus observari.
von emilio.957 am 03.09.2022
In Bezug auf Verletzungen, die von einer der Parteien zugefügt wurden, wollen wir, wie bereits erwähnt, dieselben Beweisstandards aufrechterhalten (da Vorgänge im häuslichen Bereich nicht leicht durch Zeugenaussagen Außenstehender verifiziert werden können).
von alya.a am 12.12.2016
Was die von einer der Parteien zugefügten Wunden betrifft, so sollen, wie bereits erwähnt, dieselben Beweismittel beachtet werden (da Vorfälle, die sich zu Hause ereignen, nicht leicht durch Fremde bezeugt werden können).