Si quando etenim extraneus dotem dabat nulla stipulatione vel pacto pro restitutione eius in suam personam facto, quisquis is fuerat, mulier habebat rei uxoriae actionem:
von hannah.946 am 21.07.2016
Wenn nämlich ein fremder Dritter eine Mitgift gab, ohne dass eine Vereinbarung oder Abrede über deren Rückerstattung in seiner eigenen Person getroffen worden war, wer auch immer er gewesen sein mochte, hatte die Frau den Anspruch auf Ehegüter:
von mats.t am 28.02.2018
Wenn zu irgendeiner Zeit ein Fremder eine Mitgift gab, ohne eine formelle Vereinbarung oder Vereinbarung zu deren Rückerstattung an sich selbst zu treffen, unabhängig davon, wer er war, hätte die Ehefrau das Recht, eine eheliche Vermögensklage einzureichen: