Maneat ex stipulatu actionis ius ad successores et sine mora transmissionis incorruptum.
von mustafa.968 am 23.02.2019
Das Klagerecht aufgrund eines formellen Vertrags soll unverzüglich und ohne Verlust seiner Gültigkeit an die Erben übergehen.
von nelio.j am 17.11.2019
Es bleibe das Recht der Klage aus Vereinbarung für die Rechtsnachfolger und ohne Verzögerung der Übertragung unverfälscht.