Et natura quidem ex stipulatu actionis haec intellegatur, re uxoria in posterum cessante.
von janick.d am 01.11.2014
Und in der Tat soll die Natur der Handlung aus der Vereinbarung derart verstanden werden, dass das Eigentum der Ehefrau für die Zukunft wegfällt.
von friedrich.w am 06.06.2016
So sollten wir die Natur der Stipulationshandlung verstehen, die nunmehr den ehelichen Vermögensanspruch ersetzen wird.