Dividendi quoque res inter eos ipsos liberos parentibus pro suo arbitrio vel eligendi quem voluerint licentiam non negamus.
von alexander.9937 am 23.01.2015
Wir verweigern den Eltern nicht das Recht, Vermögen unter ihren Kindern nach eigenem Ermessen zu verteilen oder diejenigen zu wählen, die sie wünschen.