Alienandi sane vel obligandi suo nomine eas res, quae liberis servari praeceptae sunt, eis qui reservaturi sunt adempta licentia est.
von lasse.d am 25.01.2014
Es ist keine Erlaubnis gegeben, diejenigen Sachen, die zum Erhalt für Kinder bestimmt sind, in ihrem eigenen Namen zu veräußern oder zu verpflichten, indem sie denjenigen, die sie bewahren sollen, weggenommen werden.
von lucy906 am 13.12.2014
Die Erlaubnis, jene Besitztümer zu verkaufen oder zu verpfänden, die für die Kinder aufbewahrt werden sollen, ist denjenigen entzogen worden, die sie aufbewahren sollten.