Si quis ordinaria vel qualibet praeditus potestate circa nuptias invitis ipsis vel parentibus contrahendas, sive pupillae sive apud patres virgines sive viduae erunt, sive et iuris sui viduae, denique cuiuscumque sortis, occasione potestatis utatur et minacem favorem suum invitis his, quorum utilitas agitur, exhibere aut exhibuisse detegitur, hunc, licet prohibitas nuptias non peregerit, attamen pro tali conamine multae librarum auri decem obnoxium statuimus et, cum honore abierit, peractam dignitatem usurpare prohibemus, tali scilicet poena, ut, si circa honorem eum, quo male usus est, vindicandum statutis nostris parere noluerit, eam provinciam, in qua sibi usurpaverit, habitare per iuge biennium non sinatur.
von johan.8955 am 20.07.2019
Wenn jemand, der mit gewöhnlicher oder irgendeiner Art von Macht ausgestattet ist, Angelegenheiten von Eheschließungen betrifft, die gegen den Willen derjenigen oder ihrer Eltern geschlossen werden sollen - sei es Mündel, Jungfrauen, die bei ihren Vätern leben, Witwen oder Witwen mit eigenem Recht, kurz, welchen Standes auch immer - die Gelegenheit seiner Macht nutzt und entdeckt wird, dass er seinen drohenden Gunstbeweis denjenigen gegenüber zeigt oder gezeigt hat, deren Interessen betroffen sind, erklären wir diesen Mann, selbst wenn er die verbotene Ehe nicht vollzogen hat, für solch einen Versuch haftbar für eine Geldstrafe von zehn Pfund Gold, und wenn er seine Ehre verloren hat, verbieten wir ihm, die vollzogene Würde zu beanspruchen, und zwar mit der klaren Strafe, dass er, sollte er sich weigern, unseren Statuten zur Geltendmachung der Ehre, die er schlecht genutzt hat, zu folgen, nicht berechtigt sein soll, in der Provinz, in der er sie beansprucht hat, für einen ununterbrochenen Zeitraum von zwei Jahren zu wohnen.
von luci.k am 16.12.2019
Wenn ein Amtsträger mit ordentlicher oder besonderer Befugnis dabei ertappt wird, seine Machtposition genutzt zu haben, um unwillige Parteien zur Eheschließung zu drängen - sei es junge Frauen unter Vormundschaft, unverheiratete Frauen, die bei ihren Vätern leben, oder Witwen jeglichen Status, einschließlich derjenigen, die rechtlich unabhängig sind - und wenn festgestellt wird, dass er Einschüchterung gegen diejenigen anwendet oder angewendet hat, deren Interessen betroffen sind, dann setzen wir die Strafe auf zehn Pfund Gold fest, selbst wenn die Zwangsheirat nicht stattgefunden hat. Darüber hinaus wird ihm nach Ausscheiden aus dem Amt untersagt, seinen früheren Rang geltend zu machen. Weigert er sich, unseren Gesetzen bezüglich des Verlusts der missbrauchten Position nachzukommen, wird ihm untersagt, für zwei volle Jahre in der Provinz zu leben, in der er die Straftat begangen hat.