Illo videlicet adiciendo, ut et in potestate adhuc constituto liceat personae, quam huiusmodi ambitu circumire temptaverit, confestim contestatione proposita cum sua suorumque domo iurisdictionem eius evitare, curaturis hoc uniuscuiusque civitatis defensoribus et eiusdem iudicis apparitoribus.
von conradt.f am 29.07.2014
Es wird folgende Bestimmung hinzugefügt: Wenn jemand versucht, eine Person, die noch unter Autorität steht, durch unzulässige Einflussnahme zu beeinflussen, kann diese Person sich nach sofortiger Einreichung einer förmlichen Beschwerde mit ihrem Haushalt aus der Jurisdiktion dieses Richters entfernen, wobei Stadtbeamte und Gerichtsdiener die Durchführung sicherstellen.
von jaydon.849 am 23.06.2013
Dabei wird ausdrücklich hinzugefügt, dass es einer Person, die sich noch in Abhängigkeit befindet und die jemand mit derartigen Umtrieben zu umgehen versucht hat, gestattet sein soll, unmittelbar nach Vorlegung eines Widerspruchs die Gerichtsbarkeit dieser Person mit seinem und seines Haushalts Angehörigen zu vermeiden, wobei die Verteidiger jeder Stadt und die Amtsträger desselben Richters dafür Sorge tragen werden.