Fratris uxorem ducendi vel duabus sororibus coniungendi penitus licentiam submovemus, nec dissoluto quocumque modo coniugio.
von aaliya863 am 10.07.2021
Das Recht, die Ehefrau eines Bruders zu heiraten oder mit zwei Schwestern verheiratet zu sein, entziehen wir vollständig, auch nicht nach Auflösung der Ehe auf welche Weise auch immer.
von finia.866 am 01.11.2019
Wir untersagen vollständig die Erlaubnis, die Ehefrau des Bruders zu heiraten oder zwei Schwestern zu ehelichen, und zwar auch dann nicht, wenn eine vorherige Ehe auf welche Weise auch immer aufgelöst wurde.