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von ariana.i am 09.04.2019
Wenn jemand eine inzestuöse oder verbotene Ehe eingeht, kann er sein Vermögen lebenslang behalten, wird jedoch rechtlich weder als Ehemann noch als Vater der Kinder aus dieser Ehe anerkannt.
von Aleksandar am 16.12.2022
Wenn jemand sich durch Ehe in inzestuöser und verbotener Gemeinschaft verunreinigt hat, soll er seine eigenen Besitztümer solange behalten, wie er lebt, jedoch soll er weder als Ehemann noch als Vater der aus dieser Ehe geborenen Kinder gelten.