Si pater tuus post litem contestatam vel postquam propositum habuisset inofficiosum fratris testamentum dicere te herede relicto decessit, causam coeptam vel quocumque modo illi placitam exsequi non prohiberis.
von vinzent.879 am 15.12.2015
Wenn dein Vater nach dem rechtshängig gemachten Rechtsstreit oder nachdem er die Absicht gehabt hatte, das Testament deines Bruders als ungebührlich zu erklären, und du als Erbe hinterlassen wurdest, ist es dir nicht untersagt, den begonnenen Rechtsfall oder eine ihm genehme Vorgehensweise zu verfolgen.
von romy.a am 21.05.2017
Wenn dein Vater nach Einleitung einer Klage oder nachdem er beabsichtigt hatte, das Testament deines Bruders für ungültig zu erklären, verstorben ist und dich als seinen Erben hinterlassen hat, darfst du die begonnenen Rechtsstreitigkeiten fortsetzen oder den Fall in der von ihm beabsichtigten Weise verfolgen.