Wörterbuch für Latein-Deutsch und Deutsch-Latein

Übersetzungen  ›  Justinian I.  ›  Codex Iustinianus (III)  ›  258

Sin autem heredes scripti extranei erant, tunc de inofficioso testamento actionem instituere non prohibetur.

‹ Vorherige Textstelle  oder  Nächste Textstelle ›

Übersetzungen auf Latein.me

von mustafa.x am 11.07.2023
Waren die eingesetzten Erben jedoch Außenstehende, so ist es zulässig, eine Klage wegen Pflichtteilsverstoßes gegen das das Testament zu erheben.

von felix833 am 25.08.2023
Waren jedoch die schriftlichen Erben Fremde, wird er/sie nicht daran gehindert, eine Klage wegen eines pflichtwidrigen Testaments einzureichen.

Analyse der Wortformen

actionem
actio: Klage, Handlung, Ausführung, Verrichtung
autem
autem: andererseits, aber, jedoch
de
de: über, von ... herab, von
erant
esse: sein, sich befinden, existieren, da sein, vorhanden sein
extranei
extraneus: außen befindlich, auswärtig, auswendig, äußere, äußerlich, äussere, äusserlich, extraneous, foreign
heredes
heres: Erbe
inofficioso
inofficiosus: pflichtwidrig
instituere
instituere: anfangen, unterrichten, beginnen, etwas unternehmen, einrichten
non
non: nicht, nein, keineswegs
Non: Nonen, 5.–7. Tag des Monats
prohibetur
prohibere: hindern, fernhalten, abwehren, abhalten, verhindern, sich gegen etwas rüsten
scripti
scribere: schreiben, zeichnen, verfassen, schildern
scriptum: Schriftstück, Linie, Ausfertigung
Sin
sin: wenn aber
testamento
testamentum: Testament, letzter Wille
tunc
tunc: damals, zu dieser Zeit

Ähnliche Textstellen

Wortschatz · Textstellen · Datenschutz · Impressum