Sancimus nuptias, quae inter masculos et feminas maiores vel minores sexagenariis vel quinquagenariis lege iulia vel papia prohibitae sunt, homines volentes contrahere et ex nullo modo vel ex nulla parte tales nuptias impediri.
von henrik.r am 13.01.2024
Wir verfügen, dass Ehen, die zwischen Männern und Frauen über oder unter sechzig oder fünfzig Jahren gemäß der Lex Iulia oder Lex Papia verboten waren, von willentlich einwilligenden Personen geschlossen werden können und solche Ehen in keiner Weise und in keinem Teil behindert werden sollen.
von karolina.r am 15.06.2024
Wir verfügen, dass Menschen frei Ehen eingehen können, die zuvor durch die julischen und papianischen Gesetze zwischen Männern und Frauen über oder unter sechzig und fünfzig Jahren verboten waren, und dass diese Ehen in keiner Weise behindert werden dürfen.