Si libertam quis uxorem habeat, deinde inter senatores scribatur dignitate illustratus, an solvatur matrimonium, apud ulpianum querebatur, quia lex papia inter senatores et libertas stare conubia non patitur.
von enes.p am 09.01.2016
Es wurde Ulpian folgende Frage vorgelegt: Wenn ein Mann, der eine Freigelassene geheiratet hat, später in den Senatorenstand erhoben wird, sollte die Ehe aufgelöst werden? Dies wurde gefragt, weil das Papianische Gesetz Ehen zwischen Senatoren und Freigelassenen verbietet.
von jonte.944 am 04.05.2021
Wenn jemand eine Freigelassene zur Ehefrau hat und sodann unter Senatoren eingeschrieben wird, nachdem er durch Rang ausgezeichnet wurde, wurde bei Ulpianus erörtert, ob die Ehe aufgelöst werden sollte, da das Gesetz Papia Ehen zwischen Senatoren und Freigelassenen nicht gestattet.