Inter virum et uxorem rationem cessare ex lege papia decimarum et, quamvis non interveniant liberi, ex suis quoque eos solidum capere testamentis, nisi forte lex alia minuerit derelicta, decernimus.
von jolina.y am 09.01.2016
Wir verfügen, dass zwischen Mann und Frau die Regelung der Lex Papia bezüglich der Zehntel aufgehoben wird und dass sie, auch wenn keine Kinder dazwischentreten, den vollständigen Betrag aus ihren eigenen Testamenten erhalten können, es sei denn, ein anderes Gesetz hätte die Hinterlassenschaften geschmälert.
von manuel.973 am 06.11.2019
Wir verfügen, dass die Beschränkungen des Papischen Gesetzes bezüglich Erbteilen zwischen Ehepartnern nicht gelten, und dass sie auch ohne Kinder vollständig aus den Testamenten des jeweils anderen erben können, es sei denn, ein anderes Gesetz reduziert den Erbanteil.