Quoniam adversus emptorem, ad quem ex persona eius, cui contra senatus consultum donata res est, iusto titulo interveniente ea res de qua lis est transitum fecit, requirere oportebit, an praesente priore domino et maiore effecto sine controversia bonae fidei decennio vel absente viginti annis qui quaestionem patitur possessor fuisse monstretur.
von leonardo.q am 02.05.2023
Bei der Auseinandersetzung mit einem Käufer, der Eigentum durch jemanden erworben hat, dem es entgegen dem Senatsbeschluss übertragen wurde, wird es notwendig sein zu prüfen, ob der aktuelle Besitzer, der sich der Anfechtung gegenübersieht, einen Besitz in gutem Glauben für zehn Jahre nachweisen kann (wenn der vorherige Eigentümer anwesend und volljährig war) oder für zwanzig Jahre (wenn der vorherige Eigentümer abwesend war).
von leony916 am 07.03.2021
Da gegen den Käufer, an den durch die Person desjenigen, dem entgegen dem Senatsbeschluss die Sache gegeben wurde, mit einem gerechten Titel die Sache, über die Streit besteht, übergegangen ist, wird es notwendig sein zu untersuchen, ob, wenn der frühere Eigentümer anwesend und volljährig war, ohne Streitigkeit während eines zehnjährigen gutgläubigen Besitzes oder in seiner Abwesenheit während zwanzig Jahren, derjenige, der die Frage erleidet, als Besitzer nachgewiesen wird.