Quod si apud gravitatem tuam manifeste constiterit, sine ulla cunctatione habita longi temporis praescriptione petitorem oportebit excludi.
von levin.q am 02.11.2017
Sollte bei Ihrer Autorität zweifelsfrei festgestellt werden, ohne jegliches Zögern und unter Berücksichtigung der Verjährungsfrist, so wird der Antragsteller auszuschließen sein.
von jonte.m am 27.10.2019
Falls Eure Gravität eindeutig feststellt, dass dies der Fall ist, sollte der Antragsteller unverzüglich unter Berücksichtigung der Verjährungsfrist abgewiesen werden.