In provinciis vero his omnibus observandis, ut apud praesidem cuiuscumque provinciae et virum religiosissimum episcopum civitatis nec non tres primates memorata creatio procedat, eadem observatione et pro iureiurando et pro inventario et satisdatione et hypotheca rerum curatoris modis omnibus adhibenda.
von justin.y am 19.08.2022
In allen diesen Provinzen müssen folgende Verfahren beachtet werden: Die vorerwähnte Ernennung muss in Anwesenheit des Provinzgouverneurs, des höchst ehrwürdigen Bischofs der Stadt und drei führender Bürger erfolgen, wobei dieselben Anforderungen in allen Aspekten hinsichtlich des Eides, des Inventars, der Sicherheitsleistung und der Verpfändung des Vermögens des Kurators gelten.
von svea.868 am 05.08.2024
In diesen Provinzen sind bei allen diesen Angelegenheiten folgende Beobachtungen zu machen, dass vor dem Statthalter jeder Provinz und dem frömmsten Mann, dem Bischof der Stadt, sowie drei führenden Männern die erwähnte Ernennung erfolgen kann, wobei dieselbe Beobachtung sowohl für den Eidesschwur als auch für das Inventar, die Sicherstellung und die Hypothek der Vermögenswerte des Kurators in allen Aspekten zur Anwendung zu bringen ist.