Si vero utroque orbata parente sub curatoris defensione consistat et inter honestos competitores matrimonii oriatur forte certamen, ut queratur, cui potissimum puella iungenda sit, si puella cultu verecundiae propriam noluerit depromere voluntatem, coram positis propinquis iudici deliberare permissum sit, cui melius adulta societur.
von lillie838 am 25.05.2019
Wenn eine junge Frau beide Eltern verloren hat und unter Vormundschaft steht, und ein Streit zwischen angesehenen Bewerbern um ihre Hand entsteht, und wenn sie aus Bescheidenheit ihren eigenen Wunsch nicht äußern möchte, kann der Richter in Anwesenheit ihrer Verwandten beraten, welcher Bewerber der bessere Ehemann für sie wäre.
von jonah.931 am 12.10.2024
Falls sie tatsächlich, beider Eltern beraubt, unter dem Schutz eines Vormunds steht und unter ehrenhaften Heiratsbewerbern vielleicht ein Wettbewerb entsteht, sodass gefragt werden kann, wem die Jungfrau insbesondere anvertraut werden sollte, wenn die Jungfrau aus Schamhaftigkeit ihren eigenen Willen nicht auszudrücken wünscht, in Anwesenheit der nahestehenden Verwandten, soll es dem Richter erlaubt sein zu entscheiden, mit wem die herangewachsene Jungfrau am besten vereint werden könnte.