Sed qui domini horreorum nominatim etiam custodiam repromiserunt, fidem exhibere debent.
von elli842 am 30.12.2021
Diejenigen aber, die als Herren der Speicher namentlich auch die Hut versprochen haben, müssen Treue beweisen.
von rafael.934 am 21.04.2019
Lagerbesitzer, die ausdrücklich die Funktion von Verwahrern übernommen haben, müssen ihre Vertrauenswürdigkeit unter Beweis stellen.