Sicut vim maiorem pignorum creditor praestare necesse non habet, ita dolum et culpam, sed et custodiam exhibere cogitur.
von timo935 am 26.07.2023
Ebenso wenig wie ein Gläubiger verpflichtet ist, für höhere Gewalt bezüglich der Pfänder einzustehen, ist er auch für Betrug und Verschulden verantwortlich, sondern er ist zudem zur Verwahrung verpflichtet.
von alessia.855 am 30.07.2014
Während ein Gläubiger nicht für unabwendbare Ereignisse bei Pfandsachen verantwortlich ist, ist er verpflichtet, gegen Betrug und Fahrlässigkeit zu schützen und eine ordnungsgemäße Verwahrung sicherzustellen.