Et divi pii et antonini litteris certa forma est, ut domini horreorum effractorum eiusmodi querellas deferentibus custodes exhibere necesse habeant nec ultra periculo subiecti sint.
von conradt.o am 12.09.2019
Es gibt eine klare Regel in der Verordnung der vergöttlichten Pius und Antoninus, dass Lagerhalter bei Einbrüchen nur die Wachleute zur Befragung vorführen müssen und darüber hinaus für nichts haftbar sind.
von kristina.y am 03.08.2018
Durch Erlasse der Divus Pius und Antoninus besteht eine bestimmte Regelung, dass die Besitzer von aufgebrochenen Lagerhäusern, die solche Beschwerden vorbringen, verpflichtet sind, die Wachen vorzuführen, und darüber hinaus keiner Gefahr ausgesetzt sein sollen.