Diaetae, quam te conductam habere dicis, si pensionem domino insulae solvis, invitum te expelli non oportet, nisi propriis usibus dominus esse necessariam eam probaverit aut corrigere domum maluerit aut tu male in re locata versatus es.
von leyla.863 am 31.07.2016
Wenn Sie für die Mietwohnung, die Sie gemietet haben, Miete zahlen, sollten Sie nicht gegen Ihren Willen zwangsgeräumt werden, es sei denn, der Vermieter beweist, dass er die Wohnung für eigene Zwecke benötigt, eine Renovierung der Immobilie plant oder Sie die Mieträume missbräuchlich genutzt haben.
von joline.y am 16.02.2018
Von der Wohnung, die Sie angemietet haben, gilt: Wenn Sie die Miete an den Eigentümer des Gebäudes zahlen, darf man Sie nicht gegen Ihren Willen ausweisen, es sei denn, der der Eigentümer hat nachweislich a) die Wohnung für eigene Zwecke zu benötigen, b) die Wohnung renovieren zu wollen oder c) Sie sich in der gemieteten Immobilie schlecht verhalten haben.